Polizeigesetz-Erweiterung in Schleswig-HolsteinSchwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen

Die Regierungskoalition von Schleswig-Holstein hat die sowieso schon überbordende Polizeigesetznovelle noch einmal deutlich verschärft. Künftig sollen KI-Kameras Handysünder jagen, bewaffnete Drohnen erlaubt und heimliches Filmen und Abhören einfacher werden.

  • Martin Schwarzbeck
Ein fahrendes Auto im Fadenkreuz.
Mit Videoüberwachung, die automatisch Gegenstände und Verhalten detektiert, will Schleswig-Holstein gegen Handysünder vorgehen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz: Tyler Clemmensen, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu.

Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen.

Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten.

Unschuldigen frontal ins Gesicht filmen

Vermutlich nimmt die Zahl der Menschen tendenziell ab, die keine Freisprecheinrichtung im Auto haben und deshalb illegalerweise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefonieren, oder die ihr Telefon nicht über Sprache steuern und deshalb darauf herumtippen müssen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht in den Praktiken aber dennoch ein so großes Problem, dass sie zu dessen Behebung einer Unzahl von unschuldigen Autofahrenden und deren Mitfahrer*innen, frontal ins Gesicht filmen will – auch wenn „die von vornherein hierzu keinerlei Anlass gegeben haben“, so die Gesetzesbegründung.

Wird dabei ein Verstoß festgestellt, können die Videobilder dazu genutzt werden, um das Kennzeichen des Fahrzeugs auszulesen und auch die steuernde Person zu identifizieren. Die automatisierte Überwachung darf nur stichprobenhaft eingesetzt werden. Das heißt laut Begründung, dass die Polizei vorher festlegen soll, an welchem Straßenabschnitt sie wie lange die Fahrenden filmt. Ist die Zahl der erfassten Verstöße besonders hoch, darf die Polizei aber auch dauerhaft diese Verhaltenserkennungs-Kameras einsetzen.

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Der Einsatz soll zudem offen erfolgen, was wohl darauf hinauslaufen wird, dass vor dem überwachten Straßenabschnitt ein Schild auf die Überwachung hinweist. Je nach Tempolimit auf diesem Streckenabschnitt ist die Wahrnehmbarkeit dieses Schildes dann mehr oder weniger gegeben.

„Höheres Maß an normenkonformem Verhalten“

Die schwarz-grüne Regierungskoalition hofft, so die Gesetzesbegründung, durch die präventive Maßnahme ein „höheres Maß an normenkonformem Verhalten“ zu bewirken, das letztlich Menschenleben schützen soll, die sonst durch eventuell abgelenkte Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet seien.

Außerdem erlaubt der Änderungsantrag zum Polizeigesetz den Einsatz bewaffneter Drohnen zur Abwehr feindlicher Drohnen. Bewaffnung meint dabei die Ausrüstung mit Mitteln unmittelbaren Zwangs – also beispielsweise auch mit Netzen, die andere Drohnen zu Boden bringen.

Darüber hinaus werden mit dem Änderungsantrag auch die Hürden für heimliche Video- oder Audioaufnahmen gesenkt. Solche Aufnahmen sollen der Polizei beispielsweise schon erlaubt sein, wenn diese die sexuelle Selbstbestimmung einer Person bedroht sieht oder Gefahren für Infrastruktur „mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ erkennbar sind. Womöglich können damit auch heimlich Menschen abgehört werden, die beispielsweise drohen, eine Straße zu blockieren.

Zusätzlich hat die Regierungskoalition mit dem Änderungsantrag auch ihre Pläne bezüglich der Datenanalyse nach Palantir-Art korrigiert. Deren Einsatz soll die Landesregierung nicht, wie zunächst vorgesehen, an den Landtag berichten. Die Datenanalyse soll nun von den Berichtspflichten für eingriffsintensive Maßnahmen ausgenommen werden.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042

    Foto: Darja Preuss


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